Ihre maltesische Gesellschaft – gegründet, geführt und belegbar.

Gründung, Registered Office, Directors und laufende Buchhaltung aus einer Hand. Wir bauen die Substanz von Beginn an ein, die Banken und Finanzverwaltung später sehen wollen – nicht erst, wenn danach gefragt wird.

Die Gründung ist der einfache Teil. Schwierig wird es beim Bankkonto und bei der ersten Prüfung. Deshalb planen wir Substanz von Anfang an ein: wer entscheidet, wo entschieden wird – und womit sich beides ein Jahr später belegen lässt.

Eine EU-Gesellschaft, die Gegenparteien akzeptieren. Eine maltesische Gesellschaft ist eine EU-Gesellschaft: EU-USt-ID, EU-Verträge, EU-Banking. Für europäische Kunden, Plattformen und Ausschreibungen entscheidet das über Onboarding oder Absage.

Allgemeines Recht statt Sonderregime. 35% Körperschaftsteuer im Vollanrechnungssystem. Bei Ausschüttung können qualifizierte Gesellschafter eine Erstattung von 6/7 auf Handelsgewinne geltend machen – rund 5% effektiv. Das ist allgemeines Recht und hält deshalb Prüfungen stand, die Sonderregime nicht überstehen.

Beteiligungsbefreiung, keine Quellensteuer. Qualifizierte Dividenden und Veräußerungsgewinne können unter die Participation Exemption fallen. Auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fällt keine Quellensteuer an, bei über 70 Doppelbesteuerungsabkommen.

FAQ

Was kostet eine Firmengründung in Malta?

Unsere Honorare für Gründung, Registered Office, Company Secretary und laufende Buchhaltung werden individuell als Festpreis quotiert – je nach Struktur, Gesellschaftern und Substanzbedarf. Amtliche Registergebühren des maltesischen Unternehmensregisters sind davon getrennt und richten sich nach dem genehmigten Stammkapital; sie sind nicht unser Beratungshonorar.

Wie lange dauert die Gründung?

Bei vollständigen KYC-Unterlagen zwei bis vier Wochen bis zur operativen Gesellschaft. Die Kontoeröffnung dauert in der Regel länger und ist der eigentliche Engpass.

Wie kommen die effektiven 5% zustande?

Malta besteuert Gewinne mit 35% im Vollanrechnungssystem. Bei Ausschüttung können qualifizierte Gesellschafter eine Erstattung von 6/7 auf Handelsgewinne geltend machen, was zu einer effektiven Belastung von rund 5% führt. Für passive Zinsen und Lizenzgebühren gelten 5/7, bei Anrechnung von Abkommensvorteilen 2/3.

Reicht eine Briefkastenadresse aus?

Nein. Ohne ansässige Directors, in Malta gefasste Beschlüsse und laufend geführte Bücher ist die Struktur weder bankfähig noch gegenüber der Finanzverwaltung belastbar. Wir bauen die Substanz deshalb in die Struktur ein, statt sie nachzurüsten.

Löst eine Malta-Gesellschaft mein deutsches Steuerproblem?

Nein. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung und die Wegzugsbesteuerung bleiben anwendbar und sind mit deutschen Beratern zu klären, bevor gegründet wird. Wir verantworten die maltesische Seite der Struktur.